Journalismus - MAIPRESS Medienservice

Hans-Gerhard Maiwald
Hans-Gerhard Maiwald auf dem Gipfel des Schrankogels, 3500 Meter
Fahrradkurier Hans-Gerhard Maiwald legt eine Rast im Glottertal vor St. Peter ein

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Stand: 25. März 2024
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Erörterungen über den Journalismus

Über  den Beruf sowie die Tätigkeit eines Journalisten bestehen in der  Öffentlichkeit stark unterschiedliche Auffassungen. Eine ausführliche  Interpretierung dieses Berufs bzw. der Tätigkeit eines Journalisten findet man in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia. Interessant, dass dort gleich zu Anfang seitens des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) angemerkt wird, dass diese Bezeichnung nur auf Personen zutreffe, die hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt seien und im Interesse der Öffentlichkeit" arbeiten würden. Definitiv bedeutet dies im Hintergrund, dass Personen, die diese Tätigkeit zweitberuflich oder gelegentlich ausüben, nicht gerne gesehen sind und  sich eigentlich gar nicht als Journalisten bezeichnen sollen. Oft werden sie auch als Hobby-Honorarschreiber" betrachtet. Ungeachtet dessen, dass man mit dieser Tätigkeit nicht gerade Reichtümer verdienen kann, ist dies weder fair noch korrekt; es gilt der freie Zugang zum Journalismus auf Grund Artikel 5, Grundgesetz.

  • Die Bezeichnung Journalist" ist nicht gesetzlich geschützt. Die Tätigkeit  kann theoretisch von jedermann - sei es in Anstellung oder freiberuflich  - ausgeübt werden. Eine spezifische, wenn auch empfehlenswerte, Ausbildung ist nicht vorgeschrieben; sie ist nach dem Motto learning by doing" auch autodidaktisch möglich. Es gibt durchaus Redakteure, die als herausragende Autodidakten fest angestellt wurden und sind, ohne ein Studium und Volontariat (was jedoch die gängige, übliche Form ist), abgeleistet zu haben. Doch auch ein Volontariat muss nicht ausschließlich an ein Studium gebunden sein.

  • Journalisten sind eindeutig auch die regelmäßigen  freien Mitarbeiter von z. B. Tageszeitungen, die diese (selbstständige)  Tätigkeit nicht selten mit hohem Engagement und Zeitaufwand ausüben und bei manchen Medien auch durchaus in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn noch ein anderer (Haupt)-Beruf ausgeübt wird. Da diese Formen sehr vielfältig sind, können dazu keine pauschalen Aussagen getroffen werden. Selbst die Hausfrau, die hin und wieder in Wort und Bild z. B. über ihre Turn- und Gymnastikgruppe für das Sport-Ressort berichtet, ist journalistisch tätig - und arbeitet dabei auch im Interesse der Öffentlichkeit", die diese Informationen schließlich erwartet und lesen möchte. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob sie dafür ein Honorar erhält oder auch nicht (das wäre wieder ein anderes Kapitel) - was letztlich zählt, ist das Ergebnis. Ohne engagierte freie Mitarbeiter sähe manche Redaktion reichlich alt aus; denn Redakteure allein bekommen je nach Örtlichkeit die Vielzahl von z. B. konzertanten Veranstaltungen und lokalen Geschehnissen kaum bewältigt.

  • Journalisten sind durchaus auch die Pressesprecher größerer Vereine und Firmen, die  in einem erheblichen Umfang Meldungen und Nachrichten in den Printmedien und auch online veröffentlichen.

  • Das gleiche Tätigkeitsbild gilt natürlich auch für Pressefotografen bzw. Fotoreporter -  also für solche Journalisten, die speziell Fotos für Tageszeitungen, Illustrierte, Zeitschriften und Magazine anfertigen. Sie sind nicht ausgebildeten Fotografen vergleichbar, die z. B. in einem Fotostudio tätig sind oder ein solches selbstständig betreiben. An einen Pressefotografen werden ganz andere Anforderungen gestellt; er muss die Ereignisse - z. B. auf einem Konzert - so wiedergeben, wie sie grade stattfinden und arbeitet oft unter hohem Zeitdruck. Auch diese Tätigkeit kann autodidaktisch erlernt werden; eine Fotografen-Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Festangestellte Pressefotografen werden häufig auch als Bild- oder Fotoredakteur bezeichnet. In den meisten Fällen erledigen Redakteure und freie Mitarbeiter jedoch beides; also die Erstellung des Berichtes/Textes UND der Pressefotos - das sind nicht immer geringe Anforderungen. Nur in Ausnahmefällen werden zu einer Veranstaltung je ein Text- UND Bildjournalist geschickt.
    Eine außergewöhnliche Pysche benötigen darüber hinaus Unfallberichterstatter, die u. U. auch tödlich verletzte Unfallopfer (für die Polizei) ablichten müssen.

Leser-Reporter"  werden i. d. R. nicht zu den Journalisten gerechnet. Ins Gespräch kamen  diese Leute erstmalig durch die BILD"-Zeitung, die spontan ihre Leser gerade heraus über Ereignisse berichten, spontan Fotos schießen" lässt  und dafür auch ein ansehnliches Honorar zahlt. Weil dabei leider auch  Anrüchiges herauskommen kann, gerät diese Art des Journalismus sehr  häufig unter starke Kritik, insbesondere die des DJV. Allerdings greifen  auch andere Medien, z. B. Tageszeitungen gelegentlich auf Berichte und  Fotos ihrer Leser zurück, die ansonsten keine spezifischen freien Mitarbeiter sind. Häufig kommt für diesen Kreis auch der Name Bürgerjournalisten" zur Anwendung.
Laut  dem Grundgesetz hat jedoch jedermann das Recht, seine Meinung in Wort  und Bild zu verbreiten; also eine Tätigkeit, die nicht zwangsläufig an den Beruf des Journalisten gekoppelt sein muss. Dass also ein Leser-Reporter" oder Bürgerjournalist" über diese Schiene den Weg in  eine richtige" freie Medientätigkeit oder gar entsprechende Ausbildung  und Anstellung findet, ist durchaus möglich.

Die links unten stehende Zeitungsnotiz stammt aus der Siegener Zeitung", in der die SZ-Redakteurin Claudia Irle-Utsch Kindern erklären möchte, was ein Journalist ist und macht; diese Erläuterung wäre jedoch auch für Erwachsene geeignet. Ressortleiterin Claudia Irle-Utsch - bekannt unter dem Kürzel „ciu" hat übrigens die Kulturredaktion nach 27 Jahren verlassen, um künftig als freie Journalistin zu arbeiten - was in jeder Hinsicht verständlich ist. „Kultur", wie man sie bisher kannte, gibt's ja bei diesem „Heimatblatt" nicht mehr.  

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Branchenbrief (Berufsfeld):
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